a Auf dem Formular 2a in der Fassung von 2015 konnte nur angekreuzt werden, dass das Gebäude unüberbaut, nicht jedoch, dass es renovationsbedürftig ist. Gewährt das Grundbuchamt einem Käufer einer renovationsbedürftigen Liegenschaft, der nicht «unüberbaut» angekreuzt hatte, nur eine 1- jährige Einzugsfrist, hat dieser von sich aus einen Antrag auf eine 2-jährige Einzugsfrist stellen. b Verlängerbar ist nur die Einzugsfrist, wobei das Gesuch vor Fristablauf zu stellen ist. Die Stundungsfrist kann nur indirekt durch Verlängerung der Einzugsfrist erstreckt werden. Impôt sur les mutations: logement destiné à l’usage personnel du ou de la propriétaire