Aus dem Wortsinn des Gegensatzpaares von «bestehender» bzw. «noch zu erstellender» Baute ergibt sich jedoch, dass eine noch nicht fertig erstellte Baute, unabhängig vom Baustadium, nicht als bestehende Baute gelten kann. Entgegen der Meinung der Vorinstanz ist daher nicht von einer «bestehenden» Baute auszugehen, wenn diese noch im Bau ist, aber anzunehmen ist, dass die Bauarbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden können, so dass der Einzug noch innerhalb eines Jahres seit dem Grundstückerwerb erfolgen kann.