Am 12. August 2015 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer deshalb im Umfang von Fr. 14'400.– für eine Dauer von drei Jahren ab Grundstückerwerb, d.h. bis zum 15. Juli 2018. Diese Dauer setzt sich zusammen aus einer Einzugsfrist von einem Jahr (bis zum 15. Juli 2016) und einer anschliessenden Wohndauer von zwei Jahren.