3. Der Kauf der Eigentumswohnung mit zwei Einstellhallenplätzen wurde am 15. Juli 2015 im Grundbuch eingetragen. Dieses Datum gilt als Erwerbsdatum. Auf dem eingereichten Formular für das Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung wurde das einzige aufgeführte Feld mit dem Vermerk «Das als Hauptwohnung dienende Grundstück ist unüberbaut (ankreuzen, wenn zutreffend)» nicht angekreuzt. Am 12. August 2015 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer deshalb im Umfang von Fr. 14'400.– für eine Dauer von drei Jahren ab Grundstückerwerb, d.h. bis zum 15. Juli 2018.