Mit Verfügung vom 11. Februar 2021 gibt das instruierende Rechtsamt der DIJ C.______ Gelegenheit nachzuweisen, dass alle Voraussetzungen zur Steuerbefreiung erfüllt sind. Fristgerecht reichen sie eine Hauptwohnsitzbestätigung der Gemeinde D.______ vom 16. Februar 2021 sowie das von ihnen ausgefüllte und vom gleichen Tag datierte Formular 2b zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums ein. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: