A. Mit Kaufvertrag vom 16. Juni 2015 erwarben C.______ eine Eigentumswohnung mit zwei Einstellhallenplätzen zu Gesamteigentum (D.______ Gbbl. Nrn. 1000, 2000 und 3000). In ihrer Selbstdeklaration vom 15. Juli 2015 gaben sie den Kaufpreis von Fr. 850'000.– als Bemessungsgrundlage für die Handände- 1 rungssteuer an. Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für den Handänderungssteuerbetrag von Fr. 14’400.–.