Direktion für Inneres und Justiz Münstergasse 2 3000 Bern 8 +41 31 633 76 78 (Telefon) +41 31 634 51 54 (Fax) Info.ra.dij@be.ch www.be.ch/ra-dij Unsere Referenz: 2018.JGK.5533 Beschwerdeentscheid vom 20. Juli 2021 Handänderungssteuer; selbstgenutztes Wohneigentum a Die Stundungsverfügung ist eine Zwischenverfügung, welche durch Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar ist, soweit sie sich auf dessen Inhalt auswirkt.