7 beurteilenden Eigentumsübergang aus Schenkungsvertrag handelt es sich hingegen um eine Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession), bei der die Ehegattin nur in Bezug auf die übertragenen Eigentumsrechte in die Rechtsstellung ihres Ehegatten eingetreten ist. Anders als im Erbfall geht insbesondere die im Zusammenhang mit dem übertragenen Eigentumsanteil stehende und bis zur Schenkung gestundete Handänderungssteuerschuld nicht auf die Ehegattin über und bleibt damit beim Beschwerdeführer bestehen.