Der im Todesfall resultierende Eigentumsübergang aus Universalsukzession ist anders gelagert als die hier interessierende vertragliche Schenkung. Die Eigentumsübergänge aus Universalsukzession und Schenkung unterscheiden sich in den zivilrechtlichen Rechtsfolgen. Die Erben treten als Gesamtrechtsnachfolger vollumfänglich mit allen Rechten und Pflichten als Einheit in die Rechtstellung des Erblassers ein (Universalsukzession). Beim vorliegend zu