Dieser umfasst nur den Erwerb durch einen Ehegatten, nicht aber die Veräusserung an einen Ehegatten. Eine Ausnahme vom Grundsatz des Nachbezugs einer gestundeten Steuer bei Veräusserung innerhalb der Stundungsfrist ist im HG nicht vorgesehen. Nicht zu überzeugen vermag die Argumentation des Beschwerdeführers, wonach der Grundsatz der Individualbesteuerung bei Ehepaaren den Weisungen der Geschäftsleitung der Grundbuchämter vom 8. Juli 2014 bzw. der darin vertretenen objektbezogenen Betrachtungsweise widerspreche.