5 4.2 Dem Grundbuchamt ist beizupflichten, dass die Steuerbefreiung gemäss Art. 11b Abs. 1 HG während der zweijährigen ununterbrochenen, persönlichen und ausschliesslichen Nutzung des Grundstücks zum Wohnzweck das Eigentum des Erwerbers am Grundstück voraussetzt. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus dem Vortrag. Anders als der Beschwerdeführer geltend macht, ist bei der Auslegung einer Norm neben dem Wortlaut insbesondere auch auf die Materialen zur Gesetzgebung abzustellen.