Die Schenkung von ½ der Grundstücke an seine Ehefrau bzw. der damit verbundene Eigentumsübergang während der zweijährigen Nutzungsfrist führe dazu, dass er nicht mehr als Alleineigentümer darin gewohnt habe. Im Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 für die Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» zur Änderung des Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer (Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern 2013/3, Beilage 17; nachfolgend: Vortrag) werde zu Art.