3.3 Das Grundbuchamt C.______ hält dem Beschwerdeführer im Wesentlichen entgegen, die Steuerbefreiung begnüge sich nicht mit Wohnnutzung, sondern verlange vielmehr auch Wohneigentum während der zweijährigen Nutzungsfrist. Die Schenkung von ½ der Grundstücke an seine Ehefrau bzw. der damit verbundene Eigentumsübergang während der zweijährigen Nutzungsfrist führe dazu, dass er nicht mehr als Alleineigentümer darin gewohnt habe.