4 in ihren zivilrechtlichen Folgen identische Fälle steuerrechtlich unterschiedlich behandelt würden. Schliesslich führt der Beschwerdeführer an, dass die kreditgebende Bank nach der Heirat mit seiner Ehefrau eine Eintragung beider Ehegatten ins Grundbuch verlangt habe. Eine steuerneutrale Anpassung des ehelichen Güterstandes sei hier als Option nicht offen gestanden, weshalb der Weg über die Veräusserung des hälftigen Anteils beschritten werden musste. Dies dürfe dem Beschwerdeführer aber nicht zum Nachteil gereichen.