Mit Eingaben vom 5. März 2018 bzw. vom 6. April 2018 hielten die Verfahrensbeteiligten an ihren jeweiligen Anträgen fest. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. 2 Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zieht in Erwägung: