Mit Veranlagungsverfügung vom 21. Dezember 2017 hob das Grundbuchamt C.______ die Stundungsverfügung teilweise auf und legte A.______ die Hälfte der gestundeten Steuer (Fr. 2‘616.-) samt Zins und Gebühren, im Betrag von insgesamt Fr. 3‘083.20 zur Bezahlung auf.