Mit Verfügung vom 1. Dezember 2015 gewährte das Grundbuchamt C.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) die Stundung für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückserwerbs für den Betrag von Fr. 5‘232.–. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. Mit Schenkungsvertrag vom 15. November 2017 übertrug der Beschwerdeführer seiner Ehefrau E.______ einen Anteil von ½ an den Grundstücken Nr. 1000-1 und 1000-2. Die betreffende Grundbuchanmeldung ging am 23. November 2017 ein. Mit Veranlagungsverfügung vom 21. Dezember 2017 hob das Grundbuchamt C.____