A. A.______ kaufte am 28. Oktober 2015 zusammen mit zwei weiteren Personen das Grundstück D.______ Gbbl. Nr. 1000. Mit öffentlichem beurkundeten Vertrag vom gleichen Tag wurde auf dem Grundstück Stockwerkeigentum begründet, wobei A.______ die Grundstücke Nr. 1000-1 und 1000-2 erwarb. In der Selbstdeklaration der Handänderungssteuer vom 3. November 2015 führte er als Bemessungsgrundlage der Veranlagung einen Wert von Fr. 299‘666.– auf und ersuchte um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum.