Am 27. Juli 2016 hiess das Grundbuchamt das Gesuch gut und stundete dementsprechend die Handänderungssteuer von Fr. 10'710.- für drei Jahre ab Grundstückserwerb. Die Beschwerdeführenden hätten damit bis zum 19. April 2019 die ganze Liegenschaft während zweier Jahre ausschliesslich selber zu Wohnzwecken nutzen müssen. Zwischen den Verfahrensbeteiligten ist unbestritten, dass das Kaufobjekt neben der Wohnung der Beschwerdeführenden ein Studio umfasst das, während der Stundungsfrist zumindest zwischenzeitlich an eine dritte Person vermietet wurde.