4.2 Wie vorstehend bereits ausgeführt (vgl. zum Ganzen Bst. A hiervor) kauften die Beschwerdeführenden die Liegenschaft am 24. Februar 2016. Die Grundbucheintragung erfolgte am 18. April 2016. Anschliessend stellten die Beschwerdeführenden ein Gesuch um Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum auf dem Kaufpreis für die gesamte Liegenschaft in der Höhe von Fr. 595'000.- Am 27. Juli 2016 hiess das Grundbuchamt das Gesuch gut und stundete dementsprechend die Handänderungssteuer von Fr. 10'710.- für drei Jahre ab Grundstückserwerb.