Der Erwerb eines Mehrfamilienhauses, in dem die Erwerberin oder der Erwerber bloss in einer oder mehreren Wohnungen selber wohnt, ist nicht steuerbefreit. Dasselbe gilt, wen ein Wohn- und Geschäftshaus erworben wird. Wohnt die Erwerberin oder der Erwerber darin und vermietet sie oder er Teile desselben (Geschäfts- oder Wohnräume), nutzt er oder sie die Liegenschaft nicht ausschliesslich selbst zu Wohnzwecken. Das gilt auch dann, wenn die Erwerberin oder der Erwerber die Geschäftsräume in der Liegenschaft selbst nutzen würde oder eine zweite Wohnung an Familienangehörige vermieten würde.