Zur Begründung verweisen sie im Wesentlichen auf Fall 13 der Fallbeispiele zum neuen HG des Weiterbildungstags der bernischen Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter vom 13. November 2014 (nachfolgend: Fallbeispiele zum neuen HG). Die vom Grundbuchamt angeführte Frist für die Aufteilung des Grundstücks von einem Jahr seit Erwerb widerspreche dieser Praxis der Grundbuchämter.