2. 2.1 Beim Erwerb eines Grundstücks ist dem Kanton Bern eine Handänderungssteuer von 1,8 % auf der Gegenleistung des Grundstückserwerbs zu entrichten (Art. 1 i.V.m. Art. 6 und 11 HG). Die Steuer wird vom Grundbuchamt aufgrund der