D. Mit Eingabe vom 24. August 2018 führen A.______ Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (ab 1. Januar 2020: Direktion für Inneres und Justiz [DIJ]). Sie beantragen die Aufhebung der Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 8‘782.20 (1,8 % von Fr. 487’900.–) zuzüglich 3% Zins zwischen 28. April 2016 und 27. Juli 2018 sowie der Gebühren, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Mit Vernehmlassung vom 28. September 2018 beantragt das Grundbuchamt die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: