Bei der Überprüfung der Unterlagen stellte das Grundbuchamt fest, dass am Wohnsitz von A.______ vom 10. Mai 2017 bis 10. November 2017 eine weitere Person gemeldet war. Mit Schreiben vom 6. Juni 2018 forderte das Grundbuchamt A.______ auf, ihre Wohnsituation darzulegen und stellte klar, dass eine Steuerbefreiung ausser Betracht falle, wenn in der erworbenen Liegenschaft eine Drittperson mit eigenem Haushalt ihren Wohnsitz gehabt habe. Mit Schreiben vom 25. Juli 2018 stellten A.____