Mit Verfügung vom 27. Juli 2016 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer und stundete diese gleichzeitig im Umfang des Gesamtbetrags von Fr. 10'710.- für die Dauer von 3 Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. In gleicher Höhe wie die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. B. Mit Eingabe vom 28. Mai 2018 reichten A.______ beim Grundbuchamt den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums ein.