A. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 24. Februar 2016 erwarb das Ehepaar A.______ das Grundstück B.______ Gbbl. Nr. 1000. Am 18. April 2016 stellten sie beim Grundbuchamt C.______, Dienststelle D.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 27. Juli 2016 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer und stundete diese gleichzeitig im Umfang des Gesamtbetrags von Fr. 10'710.- für die Dauer von 3 Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.