Auch nach Erteilung der Baubewilligung sei die Zusammenarbeit mit diesem ersten Architekten nicht zufriedenstellend gewesen, was zu Verzögerungen im Bau und schliesslich zur Kündigung des Mandatsvertrags durch die Beschwerdeführenden am 9. Mai 2016 geführt habe. Am 27. Mai 2016 hätten sie ein neues Architekturbüro beauftragt, das die Bauarbeiten fortgeführt und beendet habe. Der Einzug in das fertiggestellte Haus sei am 15. Februar 2017 erfolgt, mithin nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zwei Jahren ab Grundstückserwerb gemäss Art. 11b Abs. 2 HG, welche am 27. Januar 2017 abgelaufen sei.