2. 2.1 Die Beschwerdeführenden bringen vor, sie hätten das unbebaute Grundstück D. ______ Gbbl. Nr. 1000 mit dem Ziel erworben, auf der Parzelle ein Einfamilienhaus zu erstellen und in diesem Wohnhaus innert zweier Jahren nach Grundstückserwerb ihren ausschliesslichen und persönlichen Wohnsitz zu begründen. Gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrags, am 21. Januar 2015, hätten sie ein Baugesuch zur Erstellung eines Einfamilienhauses bei der Einwohnergemeinde D. ______ eingereicht. Die Beschwerdeführenden stellen sich auf