Das Grundbuchamt verfügt am 22. April 2015 die Veranlagung der Handänderungssteuer und die gleichzeitige Stundung des Gesamtbetrags von Fr. 5'161.95 für die Dauer von 4 Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs am 26. Januar 2015. In gleicher Höhe wie die gestundete Handänderungssteuer wird ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.