A. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 21. Januar 2015 erwerben das Ehepaar A. ______ das Grundstück D. ______ Gbbl. Nr. 1000 als einfache Gesellschaft zu Gesamteigentum. Am 23. Januar 2015 stellen die Ehegatten beim zuständigen Grundbuchamt C. ______ (nachfolgend: Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Grundbuchamt verfügt am 22. April 2015 die Veranlagung der Handänderungssteuer und die gleichzeitige Stundung des Gesamtbetrags von Fr. 5'161.95 für die Dauer von 4 Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs am 26. Januar