Die Absichtserklärung der Standortförderung Kanton Bern vom 8. Februar 2017 respektive der Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 2017 betreffen keinen eigentlichen Steuererlass. Vielmehr ist bloss die Rede von Steuererleichterungen auf den Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern auf Gewinn und Kapital. Es werden keine Zusicherungen im Hinblick auf die Handänderungssteuer gemacht und die Beschwerdeführerin selber macht auch keine solche konkrete Zusicherung geltend. Die Beschwerdeführerin kann somit aus dem Vertrauensschutz nichts zu ihren Gunsten ableiten.