Mit Beschluss vom 24. August 2016 (RRB Nr. 951/2016) entschied der Regierungsrat unter anderem, dass er bereit sei, ein Gesuch um Steuererleichterung zu prüfen. Auch die Standortförderung Kanton Bern stellte 4 der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 8. Februar 2017 Steuererleichterungen in Aussicht. Die Veranlagungsverfügung vom 1. Februar 2017 wurde der Beschwerdeführerin mutmasslich nur wenige Tage zuvor eröffnet.