Der Regierungsrat bestätigt in seinem Beschluss Nr. 742/2017 vom 5. Juli 2017, dass die Y AG.______ die hiervor in Bst. A erwähnten Steuererleichterungen auf den Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern erhalte. Am 3. August 2017 erfolgt die Beitragszusage durch die Standortförderung Kanton Bern. Demnach wird die Y AG.______ mit einem Beitrag von Fr. 100’000.– unterstützt. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2017 tritt das Grundbuchamt auf das Gesuch der Y AG.______ nicht ein. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache der Y AG.______ vom 9. November 2017 weist das Grundbuchamt mit Einspracheverfügung vom 7. Juni 2018 ab.