Mit Veranlagungsverfügung vom 1. Februar 2017 setzt das Grundbuchamt A.______ (nachfolgend Grundbuchamt) die Handänderungssteuer gemäss der Selbstdeklaration auf Fr. 54’000.– fest. Mit Schreiben vom 8. Februar 2017 stellt die Standortförderung Kanton Bern der Y AG.______ in einer Absichtserklärung eine Steuererleichterung von 50 % auf Gewinn und Kapital in Aussicht (ab dem 1. Januar 2017 bis und mit dem 31. Dezember 2021). B. Mit Eingabe vom 24. Mai 2017 ersucht die Y AG.______ beim Grundbuchamt um nachträglichen Erlass der veranlagten Handänderungssteuer. Das Grundbuchamt nimmt die Eingabe der Y AG.______ als Gesuch um Wiederaufnahme entgegen.