Direktion für Inneres und Justiz Münstergasse 2 3000 Bern 8 +41 31 633 76 78 (Telefon) +41 31 634 51 54 (Fax) Info.ra.dij@be.ch www.be.ch/ra-dij Unsere Referenz: 2018.JGK.4175 Beschwerdeentscheid vom 7. Mai 2021 Wiederaufnahme des Verfahrens Der Umstand, dass der Kanton Bern einem Unternehmen eine finanzielle Unterstützung zukommen lässt, stellt kein zwingendes öffentliches Interesse im Sinne von Art. 56 Abs. 1 Bst. c VRPG dar, das die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigt.