4. 4.1 Mit Kaufvertrag vom 2. September 2015 haben die Beschwerdeführenden je zur Hälfte Miteigentum an den Grundstücken D.______ Gbbl.-Nrn. 1000, 2000 und 3000 erworben. Wie bereits ausgeführt wurde, besteht unter diesen Umständen zwischen der Erwerberin und dem Erwerber eine Steuer- und Zahlungssolidarität. Jede Miterwerberin und jeder Miterwerber ist zur Leistung der ganzen Steuer verpflichtet. Das Grundbuchamt hat die Wahl, entweder die ganze Steuer oder nur je