Mit Eingabe vom 28. September 2018 teilt Rechtsanwalt E.______ mit, dass sein Mandat per sofort erloschen ist und verzichtet auf eine weitere Stellungnahme. B.______ hält mit Eingabe vom 21. Oktober 2018 an seiner Stellungnahme fest, und stellt sinngemäss ein Gesuch um Stundung der Handänderungssteuer bis zum Verkauf der Liegenschaft. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: 1. 1.1 Nach Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes vom 18. März 1992 betreffend die Handänderungssteuer (HG; BSG 215.326.2) richtet sich das Rechtsmittelverfahren nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungs-