C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 15. Mai 2018 erhoben A.______, vertreten durch Rechtsanwalt E.______, mit Eingabe vom 12. Juni 2018 und B.______ mit Eingabe vom 14. Juni 2018 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ; vorher: Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern). Sie beantragen die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. A.______ ersucht zudem um Erlass und Stundung der Handänderungssteuer. Das Grundbuchamt beantragt in seiner Beschwerdevernehmlassung vom 16. Juli 2018 die Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 28. September 2018 teilt Rechtsanwalt E.__