A. Gestützt auf den öffentlich beurkundeten Kaufvertrag vom 2. September 2015 erwarben A.______ und B.______ je zur Hälfte Miteigentum an den Grundstücken D.______ Gbbl.-Nrn. 1000 (Eigentumswohnung), 2000 und 3000 (Miteigentumsanteile an Autoeinstellhalle). Am 4. September 2015 stellten A.______ und B.______ beim zuständigen Grundbuchamt C.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2015 wurde die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 14’400.– für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückerwerbs gestundet.