Erwerben mehrere Personen gemeinsam ein Grundstück, so entsteht unter ihnen Zahlungssolidarität, d.h. die Handänderungssteuer kann von jedem einzelnen Zahlungspflichtigen gefordert werden. Das Grundstück muss von der Erwerberin oder dem Erwerber während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt werden, ein Mietverhältnis vor dem Grundstückerwerb kann nicht berücksichtigt werden. Impôt sur les mutations suite à l’acquisition d’un logement destiné à l’usage personnel