7 anlagungs- und Stundungsverfahren den Gesetzestext und die Materialien konsultieren müssen. Die Versäumnisse ihres Vertreters müsse sich die Beschwerdeführerin anrechnen lassen. Eine sachenrechtliche Aufteilung sei ausserdem spätestens innert der Einzugsfrist erforderlich, um für den selbstbewohnten Teil die Steuerbefreiung erhalten zu können.