Nr. 1000 vorzunehmen». Mit Schreiben vom 2. Juli 2018 leitet das Grundbuchamt die Einsprache zuständigkeitshalber an die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK, seit dem 2 1. Januar 2020: Direktion für Inneres und Justiz [DIJ]) zur Behandlung als Beschwerde weiter. Mit Verfügung vom 5. Juli 2018 nimmt die JGK (heute DIJ) die Einsprache als Beschwerde an die Hand. In der Vernehmlassung vom 10. August 2018 beantragt das Grundbuchamt die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde sowie die Bestätigung der angefochtenen Verfügung vom 31. Mai 2018 unter Kostenfolge. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen einzeln eingegangen.