B. Mit Eingabe vom 16. April 2018 reicht A.______ beim Grundbuchamt den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums ein und legt ihm eine Hauptwohnsitzbestätigung, ausgestellt durch die Einwohnergemeinde D.______, bei. Gemäss dieser wohnt A.______ seit dem 1. Februar 2015 in der Wohnung im Erdgeschoss der von ihr erworbenen Liegenschaft. Auf Rückfrage des Grundbuchamtes hin teilt sie diesem mit Schreiben vom 30. Mai 2018 mit, dass das Erdgeschoss der Liegenschaft durch sie und ihren Sohn bewohnt und das 1. Obergeschoss sowie das Dachgeschoss als Ferienwohnung genutzt werde.