Mit Verfügung vom 5. Mai 2015 veranlagt das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in Höhe von Fr. 15'300.– und stundet die Steuer im Umfang von Fr. 14'400.– für eine Dauer von drei Jahren ab dem Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer ist ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen worden.