Dies kann auch dem Formular Nr. 2b entnommen werden. Auf diesem Formular besteht die Möglichkeit, das eingereichte Beweismittel anzukreuzen (aktuelle Wohnsitzbescheinigung oder andere), wobei mehrere Beweismittel eingereicht werden können. Im vorliegenden Fall haben die Beschwerdeführer verschiedene Beweismittel (wie beispielsweise Stromrechnungen und eine Rechnung betreffend den Festnetzanschluss) im Verfahren vor der JGK eingereicht.