Es sei ihnen jedoch bis heute nicht mitgeteilt worden, welche Beweismittel verlangt werden. Das Grundbuchamt bemerkt dazu, dass die Hauptwohnsitzbestätigung der jeweiligen Gemeinde das primäre Beweismittel sei. Die Gesuchsteller hätten eine Mitwirkungspflicht. Demnach hätten diese unaufgefordert den Nachweis zu erbringen, dass sämtliche Voraussetzungen für die definitive Befreiung von der Handänderungssteuer erfüllt worden seien. Es seien sämtliche Beweismittel beizulegen und das Grundbuchamt müsse nicht aktiv nach Beweismitteln forschen.