Auch der «Information über den Ablauf und die Behandlung von Steuerbefreiungsgesuchen» sei unter Ziff. 5 zu entnehmen, dass der Hauptwohnsitz in der erworbenen Baute innert zwei Jahren zu begründen sei, wenn die Baute noch renoviert werden müsse. Auf dem damaligen Formular zur Stundung der Handänderungssteuer (Anmerkung: Formular Nr. 2a betreffend Deklaration und Veranlagung von Handänderungssteuern und Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung) habe es keine Möglichkeit gegeben, das Objekt als renovationsbedürftig zu deklarieren. Erst auf den aktuellen Formularen sei diese Möglichkeit ergänzt worden.