C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 19. April 2018 erhoben A.______ mit Datum vom 4. Mai 2018 Einsprache bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK). Mit Eingabe vom 18. Mai 2018 führen A.______ (nachfolgend Beschwerdeführer) Beschwerde bei der JGK mit folgendem Rechtsbegehren: « Es wird beantragt, die gestundete Handänderungssteuer von Fr. 3'060.– zuzüglich Zins zu erlassen. Es wird beantragt, die Gebühr für die Gesuchsabweisung zu erlassen. Es wird beantragt, die Einspracheführenden aufwandgerecht zu entschädigen.»