Dem ausgefüllten Formular legten sie eine aktuelle Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde (EG) C.______ bei. Mit Verfügung vom 19. April 2018 hob das Grundbuchamt die Stundungsverfügung vom 27. April 2015 auf. Zugleich verfügte das Grundbuchamt, dass die bisher gestundete Handänderungssteuer von Fr. 3'060.– sowie der Zins und die Gebühr zu bezahlen seien.